Arbeitsamt
Arbeitslose müssen sich unbedingt spätestens am 1. Tag der Arbeitlosigkeit bei der Gemeindeverwaltung persönlich anmelden. Auf der Gemeinde wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutert.
Nehmen Sie zur Anmeldung die folgenden Unterlagen mit:
- AHV - Ausweis bzw. AHV - Nummer
- Aufenthaltsbewilligung bei ausländischen Staatsangehöhrigen
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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